Landkreisverwaltung stellt Hinweisschilder für Geschäfte zur Verfügung

Hinweisschilder zum Download bereit

Gemäß der Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 16. April dürfen auch im Landkreis Günzburg ab dem 27. April 2020 wieder Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen öffnen sowie weitere Geschäfte bis zu einer maximalen Verkaufsfläche von 800 Quadratmeter. Betreiber haben hier entsprechende Maßnahmen bezogen auf den Schutz der Kunden und Mitarbeiter sicherzustellen.

Grafik: Landratsamt Günzburg

Ab sofort sind auf der Homepage der Landkreisverwaltung unter www.landratsamt.landkreis-guenzburg.de/buergerservice/sicherheit-gesundheit-verbraucherschutz/gesundheit/covid-19 Hinweisschilder zum Download zu finden, mit welchen Kunden darauf hingewiesen werden können, Abstand zu halten und Masken zu tragen. Gerne können sich Interessierte die Plakate ausdrucken und in ihrem Geschäft bzw. Laden an einer geeigneten Stelle aushängen.

Grafik: Landratsamt Günzburg

Grafiken: Landratsamt Günzburg

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