Impfpflicht bei Haus- und Truthühnern
Seit Ende Juni ist aufgefallen, dass sich verwilderte Haustauben im Günzburger Stadtteil Riedhausen auffällig verhalten und schließlich verenden. Das Veterinäramt hat deshalb eine verendete Taube beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Oberschleißheim untersuchen lassen. Es wurde ein Paramyxovirus, der Erreger der Newcastle Krankheit („Atypische Geflügelpest“), nachgewiesen.
Die Newcastle-Krankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, d.h. beim Auftreten von Symptomen ist der Halter verpflichtet, dies dem Veterinäramt mitzuteilen. In Hausgeflügelbeständen kann durch die Seuche großer wirtschaftlicher Schaden entstehen und die Bekämpfung wird deshalb staatlich geregelt Da zurzeit nur ein Befall bei Wildtauben festgestellt wurde, die nicht unter die Geflügelpest-Verordnung fallen, sind lediglich vorbeugende Maßnahmen notwendig
Nutzgeflügelbestände sind von einer Infektion bedroht und müssen deshalb möglichst umfangreich geschützt werden. Für Hühner und Truthühner ist gem. § 7 Abs. 1 der Geflügelpest-Verordnung [in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Dezember 2005] die Impfung vorgeschrieben. Beim Auftreten der Seuche in Hausgeflügelbeständen werden nach der Geflügelpestverordnung gravierende Maßnahmen notwendig und die betroffenen Bestände getötet. Zusätzlich müssen Sperr- und Beobachtungsgebiete eingerichtet werden, damit der Handel und Verkehr mit Geflügel eingeschränkt und kontrolliert werden kann. Geflügelhandel und Märkte können verboten werden. Weitere Maßnahmen zur Bekämpfung sind möglich.
Schutzmaßnahmen sind dringend einzuhalten, um eine Ausbreitung des Virus bzw. das Risiko einer Einschleppung in Hausgeflügelbestände zu vermindern.
Seit Jahren sind regelmäßige Pflichtimpfungen der Haus- und Truthühner im Landkreis durch das Veterinäramt angeordnet. Es handelt sich um Schluckimpfungen, bei denen der Impfstoff über das Tränkewasser verabreicht wird. Die Durchführung ist einfach.
Der nächste Impftermin im Landkreis Günzburg ist der 3. August 2019. Zur Durchführung der Impfung sollten sich Hühnerhalter an ihren betreuenden Tierarzt wenden.
Zusätzlich zur Impfung ist es notwendig, durch sogenannte Biosicherheitsvorkehrungen einen Eintrag des Virus in die Bestände zu verhindern. Dazu gehört auf jeden Fall, dass Hygienemaßnahmen beim Betreten der Ställe eingehalten werden und Futter und Tränke so (möglichst nur im Stall) angeboten werden, damit keine Wildvögel angelockt werden.
Das Füttern von Tauben und Wildvögeln ist verboten. Es führt nur dazu, dass sich Wildvögel untereinander schneller infizieren.
Ein entsprechendes Merkblatt für Schutzmaßnahmen in Geflügelbetrieben ist im Internet abrufbar: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/
Halter von Haustauben sollen sich wegen speziellen Impfungen mit ihrem Hoftierarzt in Verbindung setzen.
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