Unsere Tagespflegekurs-Absolventen aus dem Landkreis

Zum Abschluss eines Qualifizierungskurses für Tagespflegepersonen erhielten alle zehn Teilnehmerinnen aus dem Landkreis Günzburg sowie die 18 Teilnehmerinnen aus dem Landkreis Neu-Ulm ihre Zertifikate.

Mit diesem Wissen sind viele der dieses Jahr ausschließlich weiblichen Teilnehmerinnen bereits in die Kindertagespflege gestartet und betreuen bereits ihre ersten Tageskinder.

In dem Kurs, den die Landkreise Günzburg und Neu-Ulm seit einigen Jahren gemeinsam anbieten und organisieren, wurden den Teilnehmerinnen vertiefte Kenntnisse zur Kindertagespflege vermittelt.

Dazu gehörten nicht nur Schulungen rund um die Entwicklung, Förderung und Betreuung von Kindern, sondern alle Themen, die für die Arbeit als Selbstständige von Bedeutung sind: Wie ist mein Betreuungsangebot? Was muss in einem Betreuungsvertrag stehen, den ich mit den Eltern der Tageskinder abschließe? Wie kann die Erziehungspartnerschaft mit den Eltern der Tageskinder gelingen? Darüber hinaus wurde die Frage behandelt, was es bedeutet, selbstständig zu sein und was man im Umgang mit Finanzamt, Renten- und Krankenversicherung beachten muss.

Ein weiterer Punkt war, welche Anforderung die neue Datenschutzgrundverordnung an Tagespflegepersonen stellt und wie es die Aufsichtspflicht im Alltag mit Kindern wahrzunehmen gilt.

Die Kindertagespflege ist eine familiennahe und flexible Form der Kinderbetreuung, die seit 2005 einer institutionellen Betreuung in Kindergarten oder Kinderkrippe gesetzlich gleichgestellt ist. Dadurch kann sie ebenfalls öffentlich gefördert werden. Mädchen und Jungen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden in Gruppen von maximal fünf Kindern gleichzeitig betreut.

Die Betreuung findet meist im Zuhause der Tagespflegeperson statt und kann alternativ oder ergänzend zu Krippe, Kindergarten oder Hort in Anspruch genommen werden. Grundlage für die Tätigkeit als Tagespflegeperson ist eine Eignungsüberprüfung durch das zuständige Jugendamt sowie die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen im Umfang von 160 Unterrichtseinheiten. Werden diese Voraussetzungen erfüllt, kann das zuständige Jugendamt eine Pflegeerlaubnis erteilen und suchende Eltern weitervermitteln.

Interessierte Personen können sich beim Fachdienst Kindertagespflege über die Tätigkeit als Tagespflegeperson informieren: Landratsamt Günzburg, Heidi Steinau, Telefon: 08221-95-874, E-Mail: h.steinau@landkreis-günzburg.de

Bildunterschrift: Zertifikate für die erfolgreichen Teilnehmerinnen: Die neuen Tagespflegepersonen sind (hintere Reihe von links): Manuela Strobel, Nadine Wolf, Monika Holl, Verena Quix (mittlere Reihe von links) Alexandra Dieterle, Verena Botzenhart, Kerstin Sünder, Bettina Hampp, Maria Chapsali, Katrin Schwantner (vordere Reihe von links) Elfi Schlegel, Ronja Kaltenecker, Sultana Salma Hasnat, Rinas Sedeq, Ayse Aydin, Valentina Scherbak, Alexandra Schuler, Irene Botzenhardt

Foto: Landratsamt Neu-Ulm/Simone Gottwald-Blaser

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