13. März 2020: Landratsamt Günzburg triff einschneidende Regelungen wegen Corona-Virus

Ab sofort sind Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern im Landkreis Günzburg verboten.

Darüber hinaus sind dem Landratsamt Günzburg alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen von 100 – 499 Personen unter corona@landkreis-guenzburg.de anzuzeigen. Die Anzeige soll folgende Informationen beinhalten: Ort, Datum, Uhrzeit, Personenanzahl, Veranstaltungsinhalt.

Diese Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich 19. April 2020. Zu diesem Zeitpunkt wird eine erneute Risikoeinschätzung stattfinden.

Außerdem dürfen ab heute keine Besucher mehr die Alten- und Pflegeheime, akut-stationären Einrichtungen, sowie Reha-Einrichtungen und Krankenanstalten im Landkreis. Diese Regelung gilt nicht nur für die beiden Kreiskliniken in Günzburg und Krumbach, sondern auch für die Fachkliniken und das Bezirkskrankenhaus. Betroffen sind auch die zwölf Seniorenheime im Landkreis. Ausnahmen sind therapeutisch oder medizinisch notwendige Besuche, das Betreten durch Handwerker für nicht aufschiebbare bauliche Maßnahmen am Gebäude sowie durch Angehörige bei Vorliegen eines dringenden Notfalls. Diese Personen haben ihren geplanten Besuch telefonisch bei der Einrichtung anzukündigen. Das Besuchsverbot gilt bis auf weiteres.

Schließlich hat die am Landratsamt installierte Koordinationsgruppe – Corona noch die Einrichtung einer zentralen Abstrichstelle in Ichenhausen organisiert. Dort werden ab heute 10:00 Uhr im acht-Minuten-Takt die vorgeschriebenen Abstriche von mehr als hundert Personen genommen und anschließend zur labormedizinischen Auswertung gegeben. Diese Maßnahme ist allerdings beschränkt auf den vom Landratsamt vorgeladenen Personenkreis. Andere Bürger, die beispielsweise rein vorsorglich zur eigenen Information einen Abstrich machen lassen wollen, werden abgewiesen.

Die Allgemeinverfügungen des Landratsamtes mit dem Besuchsverbot und die Veranstaltungen betreffend, sind auf der Homepage des Landkreises Günzburg unter www.landkreis-guenzburg zu finden. Dort können auch die sehr ausführlichen Begründungen der jeweiligen Maßnahmen nachgelesen werden.

Bild: pixabay/iXimus

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