Gelockerte Corona-Regeln: Gastwirte im Landkreis Günzburg können wieder größere Veranstaltungen ausrichten

Tanzen ohne Abstandsregel – Hochzeitsfeiern mit bis zu 200 Gästen im Freien möglich

Gastronomen im Landkreis Günzburg können aufatmen: Seit 08.Juli 2020 gilt in Bayern eine Teilnehmerzahl von 100 Menschen, wenn Feiern in Innenräumen stattfinden. Zuvor waren nur 50 Teilnehmer einer „geschlossenen Feier“ erlaubt. Damit ist es also realistisch, zu größeren Veranstaltungen wie beispielsweise zu Hochzeiten oder Jubiläen zu laden.

Wer lieber im Freien feiern möchte, der kann ab sofort 200 Gäste statt wie bisher 100 Gäste einladen. Leider ist eine Zusammenlegung von Feiern, die in Innenräumen und im Freien stattfinden, nicht möglich.

Das Landratsamt Günzburg teilt zudem mit, dass es bei „geschlossenen Feiern“ auch keine verpflichtenden Abstandsregeln gibt. Das gilt auch für Aktivitäten wie Tanzen oder für das Sitzen an langen Tafeln.

Wenn Einweg-Besteck und Einweghandschuhe verwendet werden, dann ist ab sofort auch ein Selbstbedienungsbuffet möglich.

Auch Live-Musik ist gern gesehen: Hier gilt es nur zu beachten, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zum Publikum gewahrt wird.

Für Blasmusik und Sänger gilt ein Abstand von zwei Metern.

Nicht zuletzt: Die Corona-Sperrstunde wurde aufgehoben. Es gelten nun die Regeln, wie vor der Corona-Pandemie.

Einen Wermutstropfen gibt es dennoch: Auch bei geschlossenen Gesellschaften müssen die Kontaktdaten der Gäste entsprechend den Vorgaben des Hygienekonzept Gastronomie erhoben werden.

Bild: pixabay/Alexandra_Koch

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