Ab 20. Mai wieder Fußgängerzone in der Altstadt

Es gilt die Sommerregelung auf dem Marktplatz – Überfahrt für Autos durch Poller versperrt

Ab dem 20. Mai haben zum Start der Pfingstferien Fußgänger wieder Vorrang auf dem Günzburger Marktplatz und in den Altstadtgassen. Automatische Polleranlagen versperren den Weg. Die Stadt Günzburg will der Gastronomie nach dem Lockdown durch die Corona-Krise wieder auf die Beine helfen und bietet mehr Außenflächen für die Freiluftgastronomie an.

„Wir wissen, dass die Gastronomen, die Betreiber von Cafés, Bars, Kneipen und Hotels für die nächsten Wochen und Monaten noch keine wirkliche Perspektive haben. Ich persönlich halte die Außengastronomie für einen wichtigen Schlüssel der Zukunftssicherung. Deshalb lassen wir in Günzburg, wo es möglich und vertretbar ist, die Flächen zur Außenbestuhlung in nächster Zeit vergrößern. Ich hoffe sehr, dass wir durch diese Maßnahme den Umsatz in den gastronomischen Betrieben steigern können“, erklärt Oberbürgermeister Gerhard Jauernig.

Die Stadtverwaltung Günzburg hatte sich zur Unterstützung der Wirtschaft dazu entschieden, die Fußgängerzonen-Regelung bis zur Öffnung der Außengastronomie außer Kraft zu setzen und den Marktplatz für den allgemeinen Verkehr gemäß der bestehenden Winterregelung freizugeben – eigentlich wären die automatischen Poller ab dem 1. März ausgefahren. „Click & Collect“, also der Abholmarkt, sollte damit vereinfacht werden. „Wir haben uns bewusst dazu entschieden, in schwierigen Zeiten so viel Begegnung wie möglich zuzulassen und so viel Abstand wie nötig einzuhalten“, sagt Oberbürgermeister Jauernig zu der unüblichen Regelung für den Marktplatz im Sommer. So wie der Handel durch das bequeme Abholgeschäft unterstützt wurde, soll jetzt der örtlichen Gastronomie durch mehr Freischankfläche unter die Arme gegriffen werden. „Die größte Unterstützung für unsere Betreiber von Cafés und Restaurants sind aber unsere Bürger, die dort schöne und leckere Stunden genießen“, appelliert Oberbürgermeister Jauernig und lädt in Günzburgs Altstadt ein.

Der Marktplatz ist während der Sommerregelung bis 31. Oktober von 6 bis 11 Uhr und zwischen 14 und 17 Uhr für den Lieferverkehr, Beschäftigte/ Geschäftsinhaber, Hotelgäste sowie Anwohner geöffnet – für alle anderen Fahrzeugführer ist die Einfahrt in die Fußgängerzone, egal zu welcher Uhrzeit, verboten. Ab dem Stadtturm und in der Fußgängerzone gilt für alle berechtigten motorisierten Fahrzeuge im verkehrsberuhigten Geschäftsbereich Tempo 10. Die Abendstunden bleiben versperrt. Die bauliche Veränderung mittels automatischer Poller schützt die Fußgängerzone in diesem Bereich kontinuierlich – dieses Ergebnis kann mit zusätzlichem Personal nicht generiert werden, vor allem nicht abends.

Anwohner und Berechtigte gelangen selbstverständlich zu jeder Zeit zu ihren Anwesen. In den Zeiten, in denen die Poller den Marktplatz als Fußgängerzone sichern, nehmen sie über die Marktplatz-flankierenden Straßen kleine Umwege in Kauf. „Sicherheit geht vor Befahrbarkeit. Die Menschen sollen unseren Marktplatz erleben, auf ihm verweilen und ihn genießen können. Mit unserem Beschluss decken wir das größtmögliche Spektrum an Interessen ab. Und unser Marktplatz bleibt Ort des Handels und des Begegnens, wie er es seit Jahrhunderten ist“, sagt Oberbürgermeister Gerhard Jauernig.

Wer unberechtigt ab dem 20. Mai durch die Fußgängerzone fährt, dem droht eine kostenpflichtige Verwarnung von 20 Euro. Verbotenes Parken in der Fußgängerzone wird mit einer Verwarnung in Höhe von 30 Euro belegt. Mitarbeiter der kommunalen Verkehrsüberwachung sowie die Polizeiinspektion Günzburg kontrollieren die Zufahrten auf dem Marktplatz und den umliegenden Gassen.

Bildunterschrift: Automatische Polleranlagen schützen ab dem 20. Mai wieder die Fußgängerzone vor unberechtigten Durchfahrten.
Foto: Philipp Röger für die Stadt Günzburg

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