Ab Mittwoch verschärfte Coronaregeln im Landkreis Günzburg

Inzidenzwert wieder über 100

Der Landkreis Günzburg hat heute, am 12.04.2021, den dritten Tag in Folge die 7-Tages-Inzidenz von 100 überschritten. Für diesen Fall gelten ab Mittwoch, den 14.04.2021, somit strengere Vorgaben.

Hinsichtlich der Kontaktbeschränkung bedeutet dies, dass sich Angehörige des eigenen Hausstands nur noch mit einer weiteren Person treffen dürfen. Zulässig ist die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.

Zu den Hausständen gehörende Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.

Es ist nur kontaktfreier Sport mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person erlaubt. Mannschaftssport ist untersagt.

Der Betrieb und die Nutzung sämtlicher Sportstätten ist nur unter freiem Himmel zulässig.

Ladengeschäfte der Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe sind geschlossen. Von der Schließung ausgenommen sind der Lebensmittelhandel sowie beispielsweise Apotheken oder Drogerien. Baumärkte, Buchhandlungen und Schuhgeschäfte müssen grundsätzlich wieder schließen.

Jedoch gilt eine Neuregelung für den Einzelhandel. Bei einem Inzidenzwert zwischen 100 und 200 darf der Einzelhandel das Prinzip „Click & Meet“ anwenden. Hier gilt es zu beachten, dass der Kunde vorab einen Termin vereinbart hat sowie einen negativen POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test vorweisen kann. Beim POC-Antigentest sowie beim Selbsttest darf die Testung maximal 24 Stunden, beim PCR-Test maximal 48 Stunden vor dem Besuch im Ladengeschäft vorgenommen worden sein. Ein Selbsttest muss vor Ort im Ladengeschäft unter Aufsicht durchgeführt werden. Dieser Selbsttest berechtigt lediglich zum Betreten des einen Ladengeschäfts, da kein Testnachweis erstellt werden kann.

Neben dem Prinzip „Click & Meet“ besteht für den Einzelhandel weiterhin das Prinzip „Click & Collect“. Die Abholung vorbestellter Waren ist unter Einhaltung von Schutz- und Hygienemaßnahmen, wie z. B. FFP2-Maskenpflicht für Kunden möglich.

Die Öffnung körpernaher Dienstleistungsbetriebe, die zum Zweck der Körperhygiene und Körperpflege erforderlich sind (Friseure, Fußpflege, Maniküre, Gesichtspflege) ist weiterhin möglich. Es gelten Auflagen zur Hygiene, Steuerung des Zutritts mit Reservierungen bzw. vorheriger Terminvereinbarung. Die Öffnung von Gastronomiebetrieben jeder Art bleibt untersagt. Weiterhin zulässig ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken (To-Go).

Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, der Erwachsenenbildung nach dem Bayerischen Erwachsenenbildungsförderungsgesetz und vergleichbare Angebote anderer Träger sowie sonstige außerschulische Bildungsangebote sind in Präsenzform untersagt. Ausnahmen gelten für Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks.

Des Weiteren ist der Instrumental- und Gesangsunterricht in Präsenzform nicht erlaubt.

Der Betrieb von Fahrschulen (theoretischer und praktischer Fahrschulunterricht, einschließlich der Prüfungen) sowie die Durchführung von Nachschulungen und Eignungsseminaren sind weiterhin unter Einhaltung der bisherigen Bestimmungen zulässig.

Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten sind geschlossen.

Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr. In diesem Zeitraum ist der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung untersagt, es sei denn dies ist begründet aufgrund:

  1. eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen,
  2. der Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke,
  3. der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
  4. der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger,
  5. der Begleitung Sterbender,
  6. von Handlungen zur Versorgung von Tieren oder
  7. von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.

Die Entwicklung der Inzidenzzahlen wird täglich auf der Homepage des Landkreises Günzburg veröffentlicht.

Weitere Testmöglichkeiten im Landkreis

Zusätzlich zu den bereits veröffentlichten Testzentren, gibt es im Landkreis Günzburg weitere Testmöglichkeiten.

Die Physiopraxis AktivPlus (Kirchstraße 25, Großkötz) bietet ab Mittwoch, den 14. April 2021 kostenfreie Tests an. Diese können am Montag, Mittwoch und Donnerstag von 15 bis 18 Uhr, am Dienstag von 8 bis 12 Uhr, am Freitag von 16 bis 19 Uhr und am Samstag von 9 bis 12 Uhr durchgeführt werden. Eine Terminvereinbarung erfolgt entweder telefonisch unter 08221/2788199 oder online unter https://www.terminland.eu/physioaktivplus/.

Ein weiteres Testzentrum bietet die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft DLRG Günzburg-Leipheim (Andreas-Weiß-Straße 3, Leipheim) ab sofort an. Die Öffnungszeiten sind montags sowie freitags von jeweils 17:30 bis 20:30 Uhr. Die Terminvereinbarung erfolgt online unter Corona-Schnelltest-Zentrum | DLRG Kreisverband Leipheim/Günzburg/Neu-Ulm e.V..

Weitere Testzentren sind auf der Website des Landkreises Günzburg zu finden: https://www.landkreis-guenzburg.de/covid-19/testmoeglichkeiten-im-landkreis-guenzburg

Mehr lokale News

LTE All Bundles
LTE All Bundles
Regionale Angebote
Lokale Anbieter

locally.de ist ein Gemeinschaftsprojekt von FE Webdesign und E2 Online Marketing.

So automatisieren Sie Marketing Aufgaben
Kostenfreies E-Book
Zum Marktplatz
Jetzt lesen
Or
Powered by MasterPopups
Preisrechner starten