Befallene Buchsbäume gehören nicht zu den Grüngutsammelstellen, in die Biotonne oder zur Kompostierungsanlage
Auch in diesem Jahr ist wieder mit Zünslerbefall an Buchsbäumen zu rechnen.
Hier können sich aus befallenen Pflanzenteilen wieder Schmetterlinge entwickeln, die den Buchsbaumzünsler weiterverbreiten. Dies soll dringend vermieden werden.
Die Abfallberatung des Kreisabfallwirtschaftsbetriebes empfiehlt, die befallenen Pflanzen in einem Plastiksack zu verpacken. Dieser kann entweder über die Restmülltonne oder als Restmüll bei allen Wertstoffhöfen mit Sperrmüllcontainern entsorgt werden. Der Schädling kommt dann zusammen mit dem Buchsbaum in die Müllverbrennungsanlage, wo er vernichtet wird.
Abgabemöglichkeiten für mit dem Buchsbaumzünsler befallenen Pflanzen bestehen am Abfall- und Wertstoffzentrum in Burgau sowie auf den Wertstoffhöfen in Burtenbach, Günzburg, Ichenhausen, Jettingen-Scheppach, Krumbach, Leipheim, Offingen,Thannhausen und Ziemetshausen.
Die Entsorgung ist gebührenpflichtig. Pro 100 Liter werden 4,00 € an den genannten Abgabestellen berechnet.
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