Projekt Hochwasserschutz Burgau geht in die nächste Runde

Die Planfeststellung für das große Hochwasserrückhaltebecken südlich von Burgau verzögert sich nochmals wegen der notwendigen Prüfung von Detailfragen.

Ungeachtet dessen ist bereits ein weiterer wichtiger Schritt zum Hochwasserschutz für die Stadt Burgau gemacht: Vergangene Woche wurden unter Leitung der zuständigen Juristin am Landratsamt Günzburg, Andrea Holzinger, in der Kapuzinerhalle Burgau die notwendigen Planunterlagen für den zweiten Abschnitt des Großprojektes mit Gemeinden und Fachbehörden im Rahmen eines „Scoping-Termins“ abgestimmt. Dabei wurden die Details für die erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung festgelegt. Holzinger lobte die „sehr konstruktive Gesprächsatmosphäre bei allen Beteiligten“ – besonders in Anbetracht der zahlreichen zu lösenden Detailfragen.

Das zweite (und letzte) Teilprojekt für Burgau umfasst die Ausleitung des Hochwassers beim neuen Rückhaltebecken südlich Burgau unter der DB-Trasse hindurch nach Osten, die Ableitung des Hochwassers östlich der Bahn-Linie Richtung Norden und die Rückleitung unter der Bahn hindurch bei Mindelaltheim sowie innerörtliche Maßnahmen zur Abflussertüchtigung der Mindelarme in Burgau.

Maximilian Hartmann, Projektbeauftragter beim Wasserwirtschaftsamt Donauwörth und Alfred Ott vom beauftragten Planungsbüro stellten zunächst die Grundzüge der Planung vor. Die sind das Ergebnis intensiver Vorabstimmungen auch mit den beteiligten Nachbargemeinden und das Ergebnis eines umfassenden Variantenvergleichs.

Die Bürger sollen im Rahmen einer „vorgezogenen Bürgerbeteiligung“ vom Wasserwirtschaftsamt Donauwörth bei einer öffentlichen Veranstaltung über dieses Großprojekt nochmals ausführlich informiert werden.

Mit den fertigen Planunterlagen und dem fertigen Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung kann das Landratsamt Günzburg dann das „Planfeststellungsverfahren“, also das förmliche Genehmigungsverfahren, einleiten. In diesem Verfahren erhalten alle Bürger und Betroffenen neben den Trägern öffentlicher Belange und anerkannten Verbänden Gelegenheit, alle Unterlagen (auch im Internet) einzusehen und evtl. Bedenken und Anregungen vorzubringen. Diese werden dann vom Landratsamt in Zusammenarbeit mit den Fachbehörden gründlich geprüft. Auf die Planauslegung wird das Landratsamt Günzburg durch ortsübliche Bekanntmachung hinweisen.

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