Mindestabstand muss ebenfalls eingehalten werden
Aufgrund der aktuellen Lage besteht ab sofort für Besucher der Wertstoffhöfe und Grüngutannahmestellen im Landkreis Günzburg sowie beim Abfall- und Wertstoffzentrum Burgau eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Besucher werden zudem darum gebeten, den Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Diese Regelungen gelten auch bei der Abgabe von Problemabfällen an den Sammelstellen. Die Anzahl der Anliefernden auf den Wertstoffhöfen ist begrenzt.
Weitere Informationen erteilt die Abfallberatung unter Telefon 08221/95-456 (Landkreisbürgerbüro) oder im Internet unter kaw.landkreis-guenzburg.de.
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