Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz bei drei Apothekern festgestellt

Derzeit wird durch die Kriminalpolizeiinspektion Neu-Ulm gegen zwei Apotheker und eine Apothekerin wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz ermittelt

Aufgrund einer Mitteilung eines Landratsamtes bei der Staatsanwaltschaft Memmingen besteht der Verdacht, dass die tatverdächtigen Apotheker aus dem südlichen Landkreis Augsburg, sowie aus dem östlichen Landkreis Günzburg über drei Apotheken in den Landkreisen, sowie über einen online-Handel selbst hergestellte Produkte illegal und falsch beworben an ahnungslose Verbraucher verkauft haben.

Es besteht der Verdacht, dass es sich hierbei nicht, wie durch die Apotheker beworben, um Nahrungsergänzungsmittel handelte, sondern um Produkte, die unter das Arzneimittelgesetz fallen und hierfür weder eine Genehmigung vorlag, noch entsprechende Vorschriften bei der Herstellung eingehalten wurden.

Beim Vollzug mehrerer Durchsuchungsbeschlüsse in drei Apotheken und Privatanwesen im Juli 2019, an der neben der Kriminalpolizeiinspektion Neu-Ulm auch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) beteiligt war, wurden größere Mengen an Ausgangssubstanzen, Verpackungsmaterialien, Endprodukte, sowie entsprechende Daten als Beweismittel sichergestellt. 

Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist derzeit mit der Erstellung von Gutachten zu rund 60 entnommenen Produktproben betraut. Hierbei musste jedoch bereits zum jetzigen Zeitpunkt festgestellt werden, dass zwei Produkte aufgrund ihrer festgestellten Substanzzusammensetzung durch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) als gesundheitlich bedenklich eingestuft wurden.

Es handelt sich dabei nach eingehender Prüfung um (Defektur-)Arzneimittel in blauen Plastikdosen und gelber (seltener auch weißer) Etikettierung mit den Wirkstoffen Procain und Roter Reisschalenextrakt, welche als Nahrungsergänzungsmittel an Verbraucher verkauft wurden. Auf entsprechende Warnmeldungen durch die Landratsämter wird in diesem Zusammenhang hingewiesen. Kunden, die im Besitz derartiger (Defektur-)Arzneimittel sind, werden gebeten, diese nicht mehr einzunehmen und bei der nächsten Polizeidienststelle abzugeben.

Derzeit ist das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) mit der Erstellung aller notwendigen Gutachten, sowie die Kriminalpolizeiinspektion Neu-Ulm mit der Auswertung aller Beweismittel betraut. Diese umfangreichen Ermittlungen werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

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