Weitere Themen des Tages: Fahrt unter Drogeneinfluss in Günzburg, Betrugsversuch in Günzburg, Verkehrsunfall in Günzburg, Vorfahrt beim Rechtsabbiegen in Thannhausen missachtet, Ordnungswidrigkeit Fahrpersonalgesetz in Leipheim
ZEUGENAUFRUFE: Bitte melde dich bei der Polizei, wenn du Hinweise geben kannst; denn beim nächsten Mal könnte es auch DICH treffen, danke: Unbekannter fährt geparktes Auto in Burgau an
- Burgau: Unbekannter fährt geparktes Auto an
- Günzburg: Fahrt unter Drogeneinfluss
- Günzburg: Betrugsversuch
- Günzburg: Verkehrsunfall
- Thannhausen: Vorfahrt beim Rechtsabbiegen missachtet
- Leipheim: Ordnungswidrigkeit Fahrpersonalgesetz
- A8/Leipheim: Vergehen Aufenthaltsgesetz (Touristenprivileg überschritten)
Unbekannter fährt geparktes Auto an
BURGAU. In der Zeit von Montag, ca. 15:00 Uhr, bis Dienstag, ca. 18:00 Uhr, hat ein Autofahrer im Burgauer Storchenweg ein geparktes Auto angefahren. Danach fuhr er weiter, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Der Besitzer des angefahrenen schwarzen Mazdas stellte einen Kratzer von 1,20 Meter Länge am hinteren linken Kotflügel fest. Beim Verursacherfahrzeug könnte es sich um einen silbernen Pkw handeln. Die aufnehmenden Beamten der Polizei Burgau fanden entsprechende Spuren. Der Eigentümer schätzt den Schaden auf ca. 4.000 Euro. Personen, die den Unfall beobachtet haben, werden gebeten, sich bei der Polizei in Burgau unter Telefon 08222 96900 zu melden.
Fahrt unter Drogeneinfluss
GÜNZBURG. Am 03.12.2020 wurde gegen 21.00 Uhr ein Pkw in der Schöblstraße in Günzburg zu einer Verkehrskontrolle angehalten. Bei dem 18-jährigen Fahrer konnten drogentypische Auffälligkeiten festgestellt werden. Aufgrund dessen wurde bei dem jungen Mann eine Blutentnahme angeordnet und die Weiterfahrt unterbunden. Sollte sich der Verdacht bestätigen, erwartet den Mann ein Fahrverbot und ein Bußgeld in Höhe von mindestens 500 Euro.
Betrugsversuch
GÜNZBURG. Am 03.12.2020 gegen 14.30 Uhr erhielt ein 80-jähriger Mann einen Anruf von einem vermeintlichen Microsoftmitarbeiter. Der Anrufer forderte den Mann auf, dass er seinen PC einschalten und einen Fernzugriff gewähren solle. Der Mann kam der Aufforderung nicht nach und legte auf. Der Anrufer sprach englisch mit indischem Akzent und im Hintergrund waren weiter Stimmen wie in einem Callcenter zu erkennen. Der Mann rief die angezeigte Nummer dann nochmals zurück. Nun ging eine Frau an das Telefon, welche ebenfalls englisch mit indischem Akzent sprach. Der Mann gab an, dass er die Polizei verständigen wird, worauf die Frau angab, dass sie die Polizei sei. Daraufhin beendete der Mann das Gespräch.
Verkehrsunfall
GÜNZBURG. Am 03.12.2020 gegen 09.00 Uhr ereignete sich auf der Ulmer Straße in Günzburg ein Verkehrsunfall. Ein 22-jähriger Mann fuhr mit seinem Kleintransporter auf der Ulmer Straße Richtung Leipheim und musste an der roten Ampel Höhe Weißenhorner Straße anhalten. Ein dahinter fahrender 27-jähriger Mann erkannte dies zu spät und fuhr mit seinem Pkw dem Kleintransporter hinten auf. Durch den Aufprall wurde niemand verletzt. Es entstand insgesamt ein Sachschaden in Höhe von ca. 6.000 Euro.
Vorfahrt beim Rechtsabbiegen missachtet
THANNHAUSEN. Am gestrigen Donnerstag, den 03.12.2020 gegen 13.55 Uhr bog eine 21-jährige Pkw-Fahrerin von der untergeordneten Fritz-Kieninger-Straße (Stopp-Stelle) nach rechts in die Edmund-Zimmermann-Straße ein. Hierbei fuhr sie mit ihrem Fahrzeug gegen einen von rechts kommenden Lkw. Der Lkw befand sich auf der Gegenfahrbahn und somit auf der Einbiegespur der jungen Frau, da er ein Reinigungsfahrzeug überholte. Da Zeugen angaben, dass die Verursacherin ohne anzuhalten in die Kreuzung einfuhr, wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Grundsätzlich sollte sich jeder Verkehrsteilnehmer vor dem Rechtsabbiegen vergewissern, dass sich kein Fahrzeug auf der Einbiegespur befindet, da die Vorfahrt grundsätzlich auf der gesamten Straßenbreite gilt. Denjenigen, der nach rechts in die Vorfahrtsstraße einbiegt und mit dem ihm auf vermeintlich „seiner“ Fahrbahn entgegenkommenden Fahrzeug kollidiert, begeht den Verkehrsverstoß.
Ordnungswidrigkeit Fahrpersonalgesetz
LEIPHEIM. Am 02.12.2020 kontrollierten Beamte des Schwerverkehrstrupps der Verkehrspolizei Neu-Ulm gegen Mitternacht an der Tank- und Rastanlage Leipheim einen Sattelzug mit türkischer Zulassung. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass der 47-jährige türkische Lkw-Fahrer die vorgeschriebene Tagesruhezeit mehrfach unterschritten hatte sowie auch mehrfach ohne Einlegen seiner Fahrerkarte gefahren war und auch falsche Arbeitszeiteintragungen vorgenommen hatte. Es wurden Anzeigen gegen den Fahrzeugführer sowie die Halterfirma erstattet. Der Fahrer musste eine Sicherheitsleistung im dreistelligen Bereich hinterlegen. Gegen das Unternehmen wurde eine Sicherheitsleistung im vierstelligen Bereich angeordnet.
Vergehen Aufenthaltsgesetz (Touristenprivileg überschritten)
LEIPHEIM. Am 03.12.2020 kontrollierten Zivilfahnder der Verkehrspolizeiinspektion Neu-Ulm in den Nachmittagsstunden auf der BAB A 8 im Bereich der Anschlussstelle Leipheim einen Fernreisebus mit serbischer Zulassung. Bei der Überprüfung einer 49-jährigen Serbin wurde festgestellt, dass diese die zulässige Aufenthaltsdauer in Deutschland um über 200 Tage überschritten hatte. Im Rahmen des Kurzaufenthaltsrechts hätte sich die Beschuldigte im Inland nur maximal 90 Tage aufhalten dürfen. Es wurde ein Strafverfahren eingeleitet und nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft eine Sicherheitsleistung im dreistelligen Bereich erhoben.
LEIPHEIM. Am 03.12.2020 kontrollierten Zivilfahnder der Verkehrspolizeiinspektion Neu-Ulm in den späten Nachmittagsstunden auf der BAB A 8 im Bereich der Anschlussstelle Leipheim einen weiteren Fernreisebus mit serbischer Zulassung. Bei der Überprüfung der Fahrgäste wurde festgestellt, dass zwei Serben die zulässige Aufenthaltsdauer in Deutschland überschritten hatten. Im Rahmen des Kurzaufenthaltsrechts ist der Aufenthalt im Inland ohne ein Visum im Zeitraum eines halben Jahres auf maximal 90 Tage begrenzt. Ein 46-jähriger Serbe hatte sich über 200 Tage unerlaubt im Inland aufgehalten. Gegen diesen wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft eine Sicherheitsleistung im vierstelligen Bereich erhoben. Ein 41-jähriger Serbe hatte sich 41 Tage unerlaubt im Inland aufgehalten. Gegen diesen Beschuldigten wurde eine Sicherheitsleistung im dreistelligen Bereich erhoben.
LEIPHEIM. Am 03.12.2020 kontrollierten Zivilfahnder der Verkehrspolizeiinspektion Neu-Ulm in der Nacht auf der BAB A 8 im Bereich der Anschlussstelle Leipheim einen Kleintransporter mit deutscher Zulassung. Bei der Überprüfung der Fahrzeuginsassen wurde festgestellt, dass zwei moldauische Mitfahrer die zulässige Aufenthaltsdauer in Deutschland überschritten hatten. Ein 41-jähriger Moldauer hatte sich über 150 Tage und ein 45-jähriger Moldauer hatte sich über 60 Tage unerlaubt im Inland aufgehalten. Gegen die Beschuldigten wurde jeweils eine Sicherheitsleistung im dreistelligen Bereich erhoben.