Jetzt Reifen wechseln – Infektionsschutz-Verordnung kein Hindernis

Wechsel aus sicherheitsrelevanten Gründen erlaubt

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat darauf hingewiesen, dass der Reifenwechsel von Winter- auf Sommerreifen aus sicherheitsrelevanten Gründen ausdrücklich erlaubt ist

“Der Wechsel von Winter- auf Sommerreifen oder wenn man abgefahrene Reifen hat, zählt als triftiger Grund, um im Rahmen der aktuellen Ausgangsbeschränkungen die Wohnung zu verlassen und eine KFZ-Werkstatt aufzusuchen”, stellte Herrmann klar.

Der TÜV empfehle einen Reifenwechsel spätestens im April, weil Reifenverschleiß und Spritverbrauch mit Winterreifen im Sommer unverhältnismäßig hoch sein können.

“Ich weise deshalb nochmals gesondert darauf hin, dass nicht nur Kfz-Werkstätten geöffnet haben dürfen, sondern auch der Reifenwechsel ein triftiger Grund ist, dort hinzufahren.

Bild: pixabay/HutchRock

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