Leipheimer Kinderbetreuungseinrichtungen rüsten sich für Notbetreuung

Die Notbetreuung für Kinder wird ausgeweitet

Die Corona-Pandemie hat uns und das öffentliche Leben immer noch fest im Griff. Ab dem 27. April gibt es beim Einkaufen oder der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln eine Maskenpflicht.

Mit der Maskenpflicht einher, gehen aber auch gewisse Lockerungen. So wird beispielsweise ab dem 27. April auch die Notbetreuung für Kinder ausgeweitet.

Die Leipheimer Betreuungseinrichtungen haben sich für die Aufnahme von mehr Kindern ab dem 27. April gerüstet. Hygienekonzepte wurden erstellt. Anstelle von Masken tragen die Kindergärtnerinnen „Geschichtsschilder“, die wesentlich transparenter sind. Gestiftet wurden diese von der Leipheimer Firma HG Kunststofftechnik.

Pro Kindergartengruppe dürfen maximal fünf Kinder betreut werden. Eine Betreuungsperson pro Gruppe ist dafür vorgesehen. In den zehn Gruppen der Kindertagesstätte „Raupe Nimmersatt“ können maximal insgesamt 50 Kinder betreut werden. Der Kindergarten Spatzennest öffnet drei von vier Gruppen für die Notbetreuung und im Kindergarten in Riedheim und im Kinderhort sind es jeweils maximal fünf Kinder, die die Einrichtung besuchen dürfen. Wer berechtigt ist, die Notbetreuung in Anspruch zu nehmen, finden Interessierte unter https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/.

Da momentan schwer abgeschätzt werden kann, wie lange die Notbetreuung stattfinden wird und wieviele Betreuungsplätze tatsächlich benötigt werden, wird die Stadt Leipheim jeweils wochenweise entscheiden, wie es weitergeht. „Wenn wir mehr Bedarf haben, als Plätze zur Verfügung stehen, behalten wir uns vor, im Einzelfall zu entscheiden“, erklärt Bürgermeister Christian Konrad. Zudem gilt nach derzeitiger Vorgabe der Landesregierung Bayern: Wer die Notbetreuung in Anspruch nimmt, muss den vollen Elternbeitrag zahlen, auch wenn die tatsächliche Betreuungszeit geringer ist, als die gebuchte.

Derzeit hat die Stadt Leipheim die Kindergartengebühren ausgesetzt und wird diese erst später abrechnen. Das Land Bayern hat darüber hinaus angekündigt, den Kommunen für April, Mai und Juni einen Pauschalbetrag zu zahlen. „Wir müssen zunächst abwarten, bis die genauen Vorgaben da sind“, erklärt Bürgermeister Christian Konrad. Vorher können man keine konkreten Aussagen machen.

Das Personal in den städtischen Betreuungseinrichtungen, das derzeit keine Kinder betreut, ist jedoch keineswegs tatenlos. So wird nämlich fleißig genäht. Mit bunten Stoffen, Gummibändern, Schere und Nähmaschinen bewaffnet, fertigen die Mitarbeiter für sich und die gesamte Stadtverwaltung tolle, bunte Mund-Nasen-Bedeckungen.

Ab wann das Leipheimer Rathaus wieder für den Publikumsverkehr geöffnet wird, steht noch nicht fest, aber schon jetzt ist klar, wenn dann geht es nur mit entsprechender Schutzausrüstung. Aktuelle Informationen über die geltenden Vorgaben finden Sie auf der städtischen Internetseite unter www.leipheim.de.

Bildunterschrift: Maskenpflicht: Bürgermeister Chrisitan Konrad mit der selbstgenähten Variante, die ein Großteil des Gesichtes verdeckt. Um den Kindergartenkindern es leichter zu machen, gibt es in den Leipheimer Betreuungseinrichtungen „Gesichtsschilder“, die wesentlich transparenter sind, wie man bei Kindertagesstättenleiterin Cordula Schwuchow sieht.

Bildnachweis: Tina-Maria Dorow/Stadt Leipheim

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