Regeln zur Räum- und Streupflicht
Ist der Schnee zwar vorübergehend wieder geschmolzen, kann die winterliche Landschaft schnell wieder zurückkehren. Die Stadt Günzburg erinnert deshalb alle Straßenanlieger an ihre Räum- und Streupflicht bei Schneefall oder Eisglätte, damit witterungsbedingte Unfälle vermieden werden.
Anlieger müssen die Gehbahnen (Gehwege bzw. bei Straßen ohne abgegrenzten Gehweg einen ein Meter breiten Streifen am Straßenrand) an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee zu räumen. Außerdem müssen sie bei Schnee-, Reif oder Eisglätte die Gehbahnen mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z. B. Sand, Splitt, nicht jedoch Tausalz oder ätzende Mittel) bestreuen oder das Eis beseitigen. Bei besonderer Glättegefahr (z. B. an Treppen oder starken Steigungen oder bei Eisregen) ist das Streuen von Tausalz zulässig.
Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es erforderlich ist, um die Gehbahnen gefahrlos benutzen zu können.
Bitte an alle Kraftfahrer
Die Stadt Günzburg bittet darum, nur dann das Fahrzeug am Straßenrand abzustellen, wenn keine Garage oder kein sonstiger Stellplatz zur Verfügung steht. Zu beachten ist, dass möglichst nur auf einer Straßenseite geparkt wird. Das sogenannte „versetzte Parken“ behindert die Räumfahrzeuge stark. In engen Straßen sollte das Dauerparken grundsätzlich unterlassen werden, denn der Winterdienst benötigt mindestens drei Meter Platz.
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