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Auszug Polizeibericht 13. Juli: Verkehrsunfallflucht in Leipheim

Weitere Themen des Tages: Verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz in Kötz, versuchter Trickbetrug in Leipheim, Computerbetrug in Leipheim

ZEUGENAUFRUFE: Bitte melde dich bei der Polizei, wenn du Hinweise geben kannst; denn beim nächsten Mal könnte es auch DICH treffen, danke: Verkehrsunfallflucht in Leipheim

Übersicht …

  • Kötz: Verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz
  • Leipheim: Verkehrsunfallflucht
  • Leipheim: Versuchter Trickbetrug
  • Leipheim: Computerbetrug

Verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz

KÖTZ. Ein 16-jähriger Radfahrer wurde am 12.07.20, 21.45 Uhr, auf der Kreisstraße GZ 5 einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen, da er ohne Licht unterwegs war. Bei Befragung gab er an, dass er Tabak dabei hätte. Bei näherer Begutachtung stellte sich heraus, dass sich im Tabak Marihuanareste befanden.

Verkehrsunfallflucht

LEIPHEIM. Im Unfallzeitraum, 12.07.20, 16.30 Uhr bis 20.00 Uhr, wurde ein weißer Pkw Audi R8, welcher auf dem Besucherparkplatz des Gartenhallenbades in der Günzburger Straße abgestellt war, von einem unbekannten Fahrzeugführer angefahren und an der Heckstoßstange beschädigt. Die Schadenshöhe beläuft sich auf ca. 4.000 Euro. Zeugenhinweise nimmt die PI Günzburg unter der Tel.-Nr. 08221/9190 entgegen.

Versuchter Trickbetrug

LEIPHEIM. Ein Unbekannter rief am 12.07.20, 21.00 Uhr, eine 94-jährige Seniorin an und gab sich als Polizeibeamter aus. Er gab an, dass „Ganoven“ unterwegs seien und fragte die Geschädigte, ob sie Wertgegenstände oder Bargeld besitzt. Die Geschädigte entgegnete, dass sie weder Bargeld noch Wertgegenstände besitzt. Daraufhin wurde das Gespräch von dem unbekannten Anrufer beendet.

Computerbetrug

LEIPHEIM. Am 12.07.20 brachte die 19-jährige Geschädigte zur Anzeige, dass von ihrem Konto in zwei Abbuchungen insgesamt knapp 60 Euro abgebucht wurden, da sie angeblich eine Dating-/Sexplattform besucht hätte. Die junge Frau war jedoch nie auf dieser Internetseite und hat auch keine Dienste in Anspruch genommen. Auf der Abbuchung ist als Besitzer ein Familienangehöriger angegeben. Demnach dürfte dieser die Dienstleitung in Anspruch genommen und ohne Einverständnis der Geschädigten deren Bankkonto angegeben haben.

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