Weitere Themen des Tages: Verkehrsunfall im Kammeltal, Mund-Nasen-Schutz in Discounter nicht getragen in Günzburg, Unerlaubter Aufenthalt in Leipheim, Anrufe eines angeblichen Mitarbeiters einer Softwarefirma in Ichenhausen und Günzburg, Trickbetrug in Ichenhausen, Verkehrsunfälle in Günzburg und Kissendorf, Beinahezusammenstoß zwischen Fußgänger und Pkw in Günzburg, Verstöße gegen die Maskenpflicht zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Günzburg
ZEUGENAUFRUFE: Bitte melde dich bei der Polizei, wenn du Hinweise geben kannst; denn beim nächsten Mal könnte es auch DICH treffen, danke: Verkehrsunfall im Kammeltal, Beinahezusammenstoß zwischen Fußgänger und Pkw in Günzburg
Übersicht …
- Kammeltal: Verkehrsunfall
- Günzburg: Mund-Nasen-Schutz in Discounter nicht getragen
- Krumbach: Verdächtige Wahrnehmung in der Nähe der Grundschule
- Leipheim: Unerlaubter Aufenthalt
- Günzburg/Ichenhausen: Anrufe eines angeblichen Mitarbeiters einer Softwarefirma
- Ichenhausen: Trickbetrug
- Günzburg/Kissendorf:
- Günzburg: Beinahezusammenstoß zwischen Fußgänger und Pkw
- Günzburg: Verstöße gegen die Maskenpflicht zur Eindämmung der Corona-Pandemie
Verkehrsunfall
KAMMELTAL. Am Montagmorgen ereignete sich in Kammeltal ein Verkehrsunfall mit einem leicht verletzten Kradfahrer. Ein 17-Jähriger, der gegen 07.50 Uhr mit seinem Leichtkraftrad unterwegs war, fuhr von Goldbach kommend in den Kreisverkehr ein und wollte Richtung Wettenhausen weiterfahren. Ein bisher unbekannter Pkw-Fahrer fuhr aus Unterknöringen kommend in den Kreisverkehr ein und schnitt den Kradfahrer, wodurch dieser zu Sturz kam. Es kam zu keiner Berührung der beiden Fahrzeuge. Der Pkw-Fahrer hatte den stürzenden 17-Jährigen scheinbar nicht erkannt und fuhr weiter. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf ca. 50 Euro. Der Unfallverursacher und weitere Zeugen, die Angaben zum Hergang machen können, sollen sich bitte unter Tel. 08222 796900 bei der Polizeiinspektion Burgau melden.
Mund-Nasen-Schutz in Discounter nicht getragen
GÜNZBURG. Gleich zweimal mussten Beamte der Operativen Ergänzungsdienste Neu-Ulm in zwei Discountern im Stadtgebiet Günzburg eingreifen, als sie Verstöße gegen die Tragepflicht des Mund-Nasen-Schutzes feststellten. Eine 65-jährige Frau weigerte sich komplett, den Mund-Nasen-Schutz aufzuziehen, obwohl die Beamten lange auf sie einredeten. Ebenfalls trafen die Beamten eine 38-jährige Frau ohne Maske an. Diese zog ihren Mund-Nasen-Schutz jedoch sofort nach Ansprache durch die Polizisten auf. Beide werden nun zur Anzeige gebracht.
Verdächtige Wahrnehmung in der Nähe der Grundschule
KRUMBACH. Auf der Internetseite eines lokalen Radiosenders war zu lesen, dass in der Nähe der Grundschule ein „gruseliger Spiderman“ unterwegs sei, der Kinder ansprechen würde. Die Personalien der Person sind der Polizeiinspektion Krumbach bekannt. Die Beamten nahmen bereits Kontakt zu dem Mann auf. Er gab an, dass hinter der Verkleidung mit der Gesichtsmaske des Spiderman keine böse Absicht gewesen sei. Er sagte zu, dies künftig zu unterlassen und entschuldigte sich, falls er ein Kind erschreckt haben sollte. Ein strafrechtlich relevantes Handeln lag nicht vor.
Unerlaubter Aufenthalt
LEIPHEIM / BAB 8. Am 07.12.2020 kontrollierten Zivilfahnder der Verkehrspolizeiinspektion Neu-Ulm in den Nachmittagsstunden auf der BAB A 8 im Bereich der Anschlussstelle Leipheim einen Fernreisebus mit albanischer Zulassung. Bei der Überprüfung eines 32-jährigen Mannes mit albanischer Staatsangehörigkeit stellten die Fahnder fest, dass dieser seinen erlaubten Aufenthalt um mehr als 230 Tage überschritten hatte und sich so illegal in Deutschland aufgehalten hatte. Der Mann musste für das Strafverfahren eine Sicherheitsleistung im vierstelligen Bereich hinterlegen, um danach seine Weiterfahrt anzutreten.
Bei einer weiteren Kontrolle eines serbischen Linienbusses überprüften die Zivilfahnder eine 41-jährige serbische Staatsangehörige, die ebenfalls ihren zulässigen Aufenthalt in Deutschland überschritten hatte. So blieb sie über die erlaubte Zeit von 90 Tagen weitere 84 Tage in Frankfurt. Auch sie musste eine Sicherheitsleistung für das zu erwartende Strafverfahren in Höhe von knapp 1.000 Euro hinterlegen, um anschließend weiterfahren zu können.
Anrufe eines angeblichen Mitarbeiters einer Softwarefirma
GÜNZBURG/ICHENHAUSEN. Im Laufe des gestrigen Tages erhielten mehrere Personen Anrufe eines angeblichen Mitarbeiters einer Softwarefirma. Dieser meldete sich mit der Lüge, dass sich auf den Computern der Angerufenen ein Virus befinden würde und der Anrufer bei der Entfernung des Virus helfen könne. Die meisten angerufenen Personen erkannten sofort die Betrugsmasche und beendeten das Telefonat. In einem Fall gelang dem Täter jedoch mittels einer Software der Fernzugriff auf den Computer. Glücklicherweise erkannte die Geschädigte letztlich auch hier den Betrug noch, bevor sie persönliche Daten übermitteln hätte sollen. Auch sie beendete dann das Telefonat und bereinigte ihren PC so, dass die Software gelöscht wurde, über die der Fernzugriff möglich war.
Diese Betrugsmasche des angeblichen Mitarbeiters einer Soft- bzw. Hardwarefirma ist hinlänglich bekannt. Die Polizei warnt ausdrücklich davor, einen Fernzugriff auf den Computer zu gewähren bzw. persönliche Daten, wie z.B. die Bankverbindung, am Telefon zu übermitteln. Die Täter versuchen mit dieser Masche entweder persönliche Daten auszuspähen oder es wird versucht auf dem Computer des Angerufenen eine Schadsoftware zu installieren, die die Nutzung des PC sperrt. Anschließend wird von den Betrügern zur „Freischaltung“ des Computers ein Geldbetrag gefordert.
Trickbetrug
ICHENHAUSEN. Ein Geschädigter erhielt gestern Nachmittag den Anruf eines angeblichen Mitarbeiters einer Postdienststelle. Laut dem Anrufer hätte es bei der Zustellung eines Briefes angeblich Probleme gegeben. Dem Anrufer gelang es, unter dem Vorwand die Adresse abgleichen zu müssen, die Wohnanschrift des Geschädigten in Erfahrung zu bringen. Die Polizei warnt ausdrücklich davor, am Telefon persönliche Daten zu übermitteln, da die Täter dann mit diesen erlangten persönlichen Daten Missbrauch betreiben.
Verkehrsunfälle
GÜNZBURG. Gestern Mittag fuhr eine 38-Jährige mit ihrem Pkw in der Reindlstraße aus Unachtsamkeit auf einen vor ihr befindlichen Pkw auf, welcher von einer 58-Jährigen gefahren wurde. Bei dem Unfall entstand ein Sachschaden von etwa 9.000 Euro.
KISSENDORF. Am frühen gestrigen Morgen befuhr ein 19-Jähriger mit seinem Pkw die Friedenstraße. Nach einer Rechtskurve erkannte er einen Schnee- bzw. Eishaufen zu spät. Da er diesem aufgrund Gegenverkehr nicht mehr nach links ausweichen konnte, wich der 19-Jährige nach rechts auf den Gehweg aus. Dieser war winterglatt und der 19-Jährige konnte sein Fahrzeug nicht mehr ausreichend abbremsen. Er prallte letztlich gegen ein Gebüsch und einen Anhänger, welcher auf einem an den Gehweg angrenzenden Grundstück abgestellt war. Der bei dem Unfall entstandene Sachschaden beläuft sich auf ca. 1.500 Euro.
Beinahezusammenstoß zwischen Fußgänger und Pkw
GÜNZBURG. Gestern gegen 17.00 Uhr bog eine 46-Jährige Pkw-Fahrerin von der Ichenhauser Straße in die Schöblstraße ab. Dabei missachtete sie den Vorrang eines Mannes, der in diesem Bereich die Fahrbahn der Schöblstraße an einer Querungshilfe überqueren wollte. Der Mann machte einen Sprung nach hinten und schlug mit den Händen auf die Motorhaube des Pkws. Die Pkw-Lenkerin entschuldigte sich aus dem Fahrzeug heraus bei dem Fußgänger und gab ihm zu verstehen, dass sie wenige Meter weiter anhalten werde. Als sie dann jedoch kurze Zeit später aus ihrem Fahrzeug ausstieg, konnte sie den Fußgänger nicht mehr sehen. Offensichtlich war er weitergelaufen. Die Dame verständigte die Polizei von dem Vorfall und schilderte, dass es aus ihrer Sicht zu keinem Zusammenstoß zwischen ihrem Pkw und dem Fußgänger gekommen sei. Die einzige Berührung bestand darin, als der Mann mit den Händen auf die Motorhaube schlug. Der bislang unbekannte Fußgänger wird gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Günzburg, Tel.: 08221/919-0, in Verbindung zu setzen, insbesondere dann, wenn er doch bei dem Vorfall verletzt wurde. Zeugen, die Angaben zu dem Fußgänger machen können, werden ebenfalls gebeten, sich bei der Polizei zu melden. Der Fußgänger hatte einen Vollbart, war ca. 45–50 Jahre alt und hatte einen Regenschirm in der Hand. Er war dunkel gekleidet und trug eine dunkle Mütze.
Verstöße gegen die Maskenpflicht zur Eindämmung der Corona-Pandemie
GÜNZBURG. Im Rahmen der gestrigen unter anderem bayernweiten Schwerpunktaktion führte die Polizeiinspektion Günzburg mit eigenen und Unterstützungskräften ganztägig entsprechende Kontrollen zur Überwachung der Regelungen zur Tragepflicht der Mund-/Nasenbedeckung im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs und den dazugehörigen Einrichtungen sowie auf Großparkplätzen im Bereich von großen Verbrauchermärkten durch. Als Fazit der gestrigen Schwerpunktkontrollen im Bereich der Polizeiinspektion Günzburg ist festzuhalten, dass der weit überwiegende Teil der Bevölkerung in den Bereichen, an denen eine Masken-Tragepflicht besteht, auch die Trageverpflichtung einhält. Es gab jedoch auch vereinzelt Personen, die sich nicht an die Tragepflicht gehalten haben. Insgesamt wurden bei der Kontrollaktion sechs Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt. Diese wurden konsequent unterbunden und entsprechend geahndet. Unabhängig von der Kontrollaktion wurde am frühen gestrigen Abend eine Dame im Vorraum einer Bank von einem dortigen Mitarbeiter angesprochen und auf die Maskenpflicht hingewiesen, da sie keine Mund-/Nasenbedeckung trug. Trotz Hinweis des Mitarbeiters weigerte sie sich einen Mund-/Nasenschutz zu tragen und verwies darauf, dass sie angeblich ein ärztliches Attest habe, welches sie von der Tragepflicht befreien würde. Anschließend beleidigte sie den Mitarbeiter verbal. Gegen die Dame wurde nun unter anderem ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Beleidigung eingeleitet.